Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Wohnmobil mieten



1Kann ich aufgrund von Covid 19 stornieren
Im Falle einer Reisewarnung können Sie die Reservierung kostenfrei umbuchen.
2Wie kann ich mieten und wie geht die Buchung vor sich
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine Buchung durchzuführen:
Per Telefon oder unserem Buchungsformular auf unserer Internetseite www.atmosphera-camper.de
Nach Ihrer Buchungsanfrage erhalten Sie von Atmosphera Camper eine Bestätigung der Buchung Ihrer Wunsch-Mietanfrage und zugleich die Zusendung des Wohnmobilmietvertrages per E-Mail.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Mietvertrages ist innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung von 50% der Mietkosten fällig.
Erst dann ist deine Buchung wirksam.
Der genaue Zeitrahmen mit der Zahlungsaufforderung wird Dir mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Der Rest der Mietkosten ist bei der Übergabe in bar zu zahlen oder kann vorab überwiesen werden.
3Wer kann ein Wohnmobil mieten
Hierbei spielen das Alter sowie der Führerschein eine Rolle. Bei uns muss der oder die Mieter mindestens 23 Jahre alt sein und mind. 3 Jahre im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis sein. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter für manche Fahrzeugtypen, ab 3,5 t bei 25 Jahren liegt und mind. 3 Jahre Fahrpraxis bestehen muss. Der Mieter muss neben einem gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) auch einen gültigen Führerschein vorweisen können. Wer einen alten Führerschein der Klasse 3 hat, darf Reisemobile bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen bewegen.
4Welcher Führerschein wird benötigt
Du musst im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins sein, z.B. der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg oder der Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Als Mieter bist du dafür verantwortlich, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
5Wieviel kostet ein Wohnmobil zu mieten
Die Mietpreise für Wohnmobile richten sich in der Regel nach Fahrzeuggröße und Reisezeit. Die Reisezeit teilt sich in 3 Kategorien ein - Vorsaison - Hauptsaison - Nachsaison. .
6Die Kaution
Die Kaution beträgt 1.500 Euro. Ebenso hoch ist der Selbstbehalt im Schadensfall. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Kautionsversicherung, die die Kaution auf 250 Euro begrenzt. Kosten und Informationen schicken wir dir gerne zu. Das heisst, wenn irgendetwas kaputt geht oder du einen Unfall hast, müsstest du max. 250 Euro zuzahlen.
7Was muss ich bei der Übergabe beachten
Bei der Übergabe musst du deinen Führerschein sowie deinen Personalausweis mitbringen. Und ca. 1 Stunde Zeit, in der wir dir alles rund um das Wohnmobil zeigen und erklären.
8Übergabegebühr
Ist ein Kostenaufwand der bei der umfassenden Wohnmobileinweisung üblicherweise angesetzt wird und einige Zeit in Anspruch nimmt, damit Du auf der Reise mit allen Einzelheiten vertraut bist und die Ferien genießen kannst.
9Was ist in der Übergabegebühr mit enthalten
In der Übergabepauschale in Höhe von 99,- Euro enthalten ist die ausführliche Einweisung und Übergabe, eine gefüllte Gasflasche, Toilettenchemie, sowie Toilettenpapier.
10Was muß ich bei der Rückgabe beachten
Das Wohnmobil muss vollgetankt sein. Wenn du keine Endreinigung gebucht hast, muss das Wohnmobil von innen komplett gereinigt sein. Die Außenreinigigung ist in der Übergabegebühr enthalten und wird von uns übernommen.
11Wie ist das Wohnmobil versichert wenn ich es miete
Alle Wohnmobile sind wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. €. Sowie: Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen eines Teil- bzw. Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen, insbesondere entsprechend dieser Vermietbedingungen.
12Wohin darf ich mit dem Wohnmobil reisen
Du darfst in ganz Europa verreisen. Ausgenommen sind aus versicherungsrechtlichen Gründen folgende Länder: Russland, Bulgarien, Rumänien, die Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren.
13Wie sieht die Ausstattung eines Wohnmobils aus
Moderne und neuwertige Wohnmobile haben in der Regel eine komplett ausgestattete Küche mit 2-3 Gaskochstellen, Kühlschrank, Spülbecken, Strom- oder Gasheizung, Heckgarage und bei Atmospherea Camper haben Sie zusätzlich noch dabei, Campingstühle, Tisch und Senseo Kaffeemaschine, sowie eine komplette automatisierte TV- Anlage.
14Dürfen Mitfahrer während der Fahrt im Wohnmobil hinten spielen, schlafen, Toilette gehen oder Kochen
Ein ganz klares - NEIN - das ist gesetzlich verboten. Es müssen alle Personen auf ihren Plätzen sitzen und mit Sicherheitsgurten angeschnallt sein.
15Was gibt es beim Beladen zu beachten und wieviel Gepäck darf mitgenommen werden
Im Vergleich zum Pkw kann in einem gemieteten Reisemobil viel mehr Gepäck mitgenommen werden. Auch ist es kein Problem, größeres Sport-Equipment, wie Fahrräder, Snowboards oder Surfboards, zu transportieren. Allerdings muss die zulässige Gesamtmasse, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, beachtet werden.
16Wie und Wo bekomme ich unterwegs Frischwasser und Gas für mein Wohnmobil
Du erhältst mittlerweile an vielen Tankstellen, Campingplätzen und an vielen Ver- und Entsorgungsstationen Frischwasser zum Auffüllen. Es wird in den meisten Fällen nur ein kleines Entgelt für das Auftanken des Frischwassers gefordert. Mit der Übergabe des Wohnmobiles erhältst Du in der Regel zwei volle 11 kg Gasflasche, welche in den Sommermonaten für den Urlaub vollkommen ausreichen wird. Sollte diese dennoch nicht ausreichen, kann diese an vielen Stellen oder Campingplätzen gegen eine voll Flasche und einem kleinen Kostenaufwand ausgetauscht werden.
17Ist freies Campen erlaubt
In Deutschland ist das einmalige Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ dort erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist. Einmaliges Übernachten umfasst in der Regel einen Zeitraum von bis zu zehn Stunden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hierbei das Herausdrehen der Markise oder auch die Aufstellung von Campingstühlen und Tischen nicht gestattet ist – also alles, was unter den Begriff „campingähnliches Verhalten“ fällt. In anderen europäischen Ländern gibt es keine einheitliche Regelung zum freien Campen. Daher sollte man sich im Vorfeld unbedingt über die Vorschriften der jeweiligen Reiseländer informieren.
18Wie funktioniert die Stromversorgung im Wohnmobil
Ist man (via Kabel) an das Stromnetz angeschlossen, bekommt man über die Steckdosen im Wohnmobil „ganz normalen“ 220 Volt Strom, sowie werden alle zu ladenden Geräte ganz normal aufgeladen. Auch der Kühlschrank läuft dann über 220 V Strom. Ohne Stromanschluss läuft alles über Batterie (12 Volt), welche mit Solar geladen wird oder Gas. Bei den Beiden letzteren ist zu bedenken, dass hier kein 220 V Strom verfügbar ist.
19WC und Chemie im Wohnmobil
Ist das Chemieklo voll, geht eine Leuchte im Badezimmer/WC an und man sollte das Klo bei nächster Gelegenheit an der (dafür vorgesehenen) Stelle am Campingplatz auskippen, dann mit etwas Wasser durchspülen und reiningen. Anschliessend gibt man wieder ca 1l Wasser hinein, sowie etwas Aqua Chem. Blue, welches im Wohnmobil anbei ist. Das war es dann schon wieder. Dieses wird aber immer bei der Einweisung nochmals alles erklärt, damit es hier einen reibungslosen Ablauf gibt.
20Welche Versorgung für Küche und Heizung
Gekocht und geheizt wird im Wohnmobil über Gas. Das ist im und für Camping die meist vorhandene unabhängige Energiequelle. Es befinden sich in der Regel im Gasflaschenkasten 1 - 2 x 11 kg Gasflaschen, welche mit DuoControll ausgestattet sind und somit während der Fahrt geöffnet bleiben dürfen.
21DuoControll für Gasflaschen
DuoControll ist ein Sicherheitssystem in Verbindung mit den angeschlossenen Gasflaschen, welche es erlaubt mit geöffneten Gasflaschenventilen die Fahrt fort zu setzen.

1Mietvertrag | Mietbedingungen
Mietbedingungen | Auszug aus den allg. Geschäftsbedingungen:

1. Die Übernahme und Rücknahme des Wohnmobils erfolgt in der Sägewerkstr. 3, in 83395 Freilassing oder an einem anderen schriftlich vereinbarten Ort.

2. Für das Fahrzeug besteht eine Volkaskoversicherung mit 1500,00 € Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist bei Abholung in bar als Kaution beim Vermieter zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
Bei Beschädigungen am oder im Fahrzeug wird die Kaution in voller Höhe einbehalten und nach Reparatur oder Erstellung eines Kostenvoranschlags verrechnet oder teilrückvergütet.
Schäden im Innenraum sind nicht versichert und müssen vom Mieter zu 100 % übernommen werden.

3. Die Kilometerbeschränkung beträgt 250 km pro Miettag oder erfolgt nach Absprache.

4. Die Müllentsorgung, Abwasser- und Toilettenentleerung, sowie die Innen- und Außenreinigung des Wohnmobils wird durch den Mieter erledigt. Will der Mieter diese Aufgaben nicht übernehmen, werden wir das gerne übernehmen und es werden die Pauschalen aus den AGB`s zur Zahlung fällig.

5.Was extra kostet
- Toilettenentleerung 100,00 EUR
- Grauwasserentleerung 75,00 EUR
- Innenraumreinigung / normale Verschmutzung 100,00 EUR
- Innenraumreinigung / starke Verschmutzung 150,00 EUR
- Bad / Toilettenreinigung 50,00 EUR
- Außenreinigung 65,00 EUR
- Überschrittene Kilometer 0,50 EUR
- Flecken in den Polstern werden je nach Entfernungsaufwand berechnet.

6. Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt.
*** sollte im Wohnmobil doch geraucht werden und es Rauchrückstände geben, welche entfernt werden müssen, wird eine Reinigungsgebühr von 350,00 € fällig und in Rechnung gestellt.

7. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

8. Das Wohnmobil wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist vollgetankt zurück zu geben. Der angegebene Rückgabezeitpunkt des Wohnmobils ist verbindlich.

9. Der Mieter bestätigt, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und gelesen hat
und diese Bestandteil des Vertrages / Buchungsbestätigung sind.

10. Durch die Buchungsbestätigung wird die Reservierung verbindlich, findet jedoch erst Ihre absolute Gültigkeit, wenn die notwendige Anzahlung auf dem Konto des Vermieters fristgerecht eingegangen ist. Die Fristen richten sich nach der festgelegten Vorgabe in den ABG`s. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Buchungsverhältnis aufgelöst werden.

2AGB`s
Geschäftsbedingungen:

Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss der Geltung dieser Bedingungen aus-drücklich schriftlich zustimmt.

1. Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages:
Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. Die Anzahlung der Buchung ist innerhalb von 5 Tagen nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu überweisen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens 56 Tage vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 2 geltend machen. Die Kaution beträgt 1500,00 € ( siehe auch Mietvertrag ) und ist bei Abholung in bar beim Vermieter zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die ihren Ursprung im Mietverhältnis haben, einschließlich aller eventuellen Schadenersatzansprüche am und im Fahrzeug.
Schäden im Innenraum sind nicht versichert und müssen zu 100 % vom Mieter übernommen werden.

2. Rücktritt / Stornierungen
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten.

- 30 % des Mietpreises bis 56 Tage vor Mietbeginn
- 60 % des Mietpreises 55 – 21 Tage vor Mietbeginn
- 80 % des Mietpreises 20 - 15 Tage vor Mietbeginn
- 95 % des Mietpreises ab 14. Tag
- 100 % am Tag des vereinbarten Mietbeginns.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Wohnmobils durch den Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Wohnmobil, Diebstahl des Wohnmobils oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Wohnmobil zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründen nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.

3. Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe des Wohnmobils erfolgt in 83395 Freilassing, Sägewerkstr.3 zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Wohnmobils ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Wohnmobils, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Wohnmobil nicht zu seinem vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Wohnmobils und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurück zu geben.
Mehrkilometer werden mit 0,50 Euro berechnet.
Dieser entstandene Mehrbetrag muss sodann gesondert bezahlt werden, oder wird von der Kaution einbehalten.
Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten. Entweder komplett oder bis zur Schadensregulierung mit anschließender Abrechnung.
Ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet.

4. Nutzung und Nutzungsverbote
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenem/n Mieter/n zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag an Dritte durch den Mieter ist nur mit ausdrücklicher schriftlichen Genehmigung des Vermieters möglich. Das Wohnmobil darf nur von den im Mietvertrag genannten Personen gefahren werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Versicherungsschutz seine Gültigkeit verlieren. Die Mieter müssen beim Führen des Fahrzeugs über die notwendige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Mieter müssen mindestens 27 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens 9 Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.
Der oder die Mieter müssen vor Übergabe des Wohnmobils eine zur Führung des Wohnmobils erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer, sowie seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Vorlage der Dokuments ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils an den/die Mieter. Das rauchen im Wohnmobile ist strengstens untersagt. *** sollte im Wohnmobil doch geraucht werden und es Rauchrückstände geben, welche entfernt werden müssen, wird eine Reinigungsgebühr von 350,00 € fällig und in Rechnung gestellt. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Die Benutzung des Wohnmobils ist ausschließlich innerhalb der europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrtversicherung kein Versicherungsschutz. Es ist nicht erlaubt in folgende Länder zu reisen: Russland, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Es ist nicht gestattet das Wohnmobil für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider handeln oder laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Wohnmobils für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und –verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.
Das Wohnmobil ist schonend und nach den für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu behandeln.
Der Mieter ist verpflichtet die Betriebsbereitschaft und die Verkehrssicherheit des Wohnmobils regelmäßig zu kontrollieren.

5. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle
Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer. Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von 150,00 € in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet.

6. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden / Unfälle
Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut. Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf die Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht ohne DuoControll betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen werden und geschlossen bleiben. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbei geführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich. Sollten Teile des Wohnmobils beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Wohnmobil in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei ein zu schalten oder herbei zu holen und unverzüglich der Vermieter zu benachrichtigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, sowie eventuelle mögliche Fotos der Schäden bzw. der Unfallstelle, Namen der beteiligten Personen, sowie Zeugen, muss immer erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten ( im gesetzlichem Umfang ) entstehen. Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst vor, so wird hiermit ein Stundensatz von 50,00 € / Netto als angemessene Ersatzleistung vereinbart.

7. Reinigungs- und Kraftstoffkosten
Das Wohnmobil wird sauber, gereinigt und vollgetankt dem Mieter übergeben. Es ist vollgetankt zurück zu geben, andernfalls sind die Kosten für eine komplette Tankfüllung, verbunden mit dem Aufwand in Höhe von 100,00 € zu zahlen. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank vor Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hier Kosten von 100,00 € an. Die Endreinigung außen - normale Verschmutzung - wird vom Vermieter übernommen. Starke Außenverschmutzung, wie z.B starke Verhartzung an Markise oder Wohnmobil, wird nach Entfernungsaufwand berechnet und von der Kaution einbehalten. Die Endreinigung innen ist vom Mieter zu leisten. Sollte diese nicht durchgeführt werden oder wollen, übernimmt der Vermieter diese Reinigung gegen eine Kostenpauschale laut AGB.

8. Was extra kostet
- Toilettenentleerung 100,00 EUR
- Grauwasserentleerung 75,00 EUR
- Innenraumreinigung / normale Verschmutzung 100,00 EUR
- Innenraumreinigung / starke Verschmutzung 150,00 EUR
- Bad / Toilettenreinigung 50,00 EUR
- Außenreinigung 60,00 EUR
- Überschrittene Kilometer 0,50 EUR
- Flecken in den Polstern werden je nach Entfernungsaufwand berechnet.

9. Verlust
Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Wohnmobils, nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Wohnmobil zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.

10. Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z.B.. Polizei, Behörden) ist gestattet, wenn nicht das Wohnmobil nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dieses für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.

11. Der Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Freilassing.

12. Übergabe- und Rücknahmeprotokoll
Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z.B. kleine Dellen, Kratzer, Parkrempler) sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Wohnmobils dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Wohnmobil wird dem Mieter innen und außen gereinigt übergeben. Der genaue Zustand des Wohnmobiles ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Wohnmobils von Mieter und Vermieter gemeinsam zu erstellenden Übergabeprotokolls. Dieses Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.
3Hinweis bei Stornierung
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten.

- 30 % des Mietpreises bis 56 Tage vor Mietbeginn
- 60 % des Mietpreises 55 – 21 Tage vor Mietbeginn
- 80 % des Mietpreises 20 - 15 Tage vor Mietbeginn
- 95 % des Mietpreises ab 14. Tag
- 100 % am Tag des vereinbarten Mietbeginns.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Wohnmobils durch den Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Wohnmobil, Diebstahl des Wohnmobils oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Wohnmobil zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründen nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.


1Packliste
XXXXXXXXXX
2XXXXX
XXXXXXXXXX
3XXXXX
XXXXXXXXXX
4XXXXX
XXXXXXXXXX
5XXXXX
XXXXXXXXXX
6XXXXX
XXXXXXXXXX
7XXXXX
XXXXXXXXXX
8XXXXX
XXXXXXXXXX
9XXXXX
XXXXXXXXXX
10XXX
XXX
11XXX
XXX